Das Ausfüllen des Gesuchsformulares sowie das Führen allfälliger Korrespondenz mit den zuständigen Behörden ist in der Regel die Aufgabe des ausführenden Bildhauers, weshalb wir diese Aufgabe gerne für Sie übernehmen.
Die Friedhofskommission oder die Friedhofsverwaltung prüft das Gesuch und verlangt gegebenenfalls weitere Zeichnungen, Fotos oder Modelle. Kommission oder Verwaltung können ein Grabmalgesuch ablehnen, wenn es nicht dem aktuellen Reglement entspricht.