Bildhauer - Hinterkappelen - Bern

friedhofsreglemente

Das Ausfüllen des Gesuchsformulares sowie das Führen allfälliger Korrespondenz mit den zuständigen Behörden ist in der Regel die Aufgabe des ausführenden Bildhauers, weshalb wir diese Aufgabe gerne für Sie übernehmen.

Greub Roman - Steinmetz - Bildhauer

Viele Gemeinden besitzen ein eigenes Friedhofsreglement. Darin wird unter anderem festgelegt – entsprechend der jeweiligen Friedhofsordnung – welche Höhe, Breite und Tiefe ein Grabzeichen aufweisen darf.
Entsprechend den gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen die Angaben zum neu zu erstellenden Grabzeichen in Form eines Gesuchsformulares eingereicht werden. Auch die Auf-, Seiten- und Grundrisse im Massstab 1:10, inkl. Vermassung, gehören dazu.
Im Weiteren sind das Material, dessen Bearbeitung sowie weitere Details an die zuständige Friedhofskommission zu übermitteln.


Die Friedhofskommission oder die Friedhofsverwaltung prüft das Gesuch und verlangt gegebenenfalls weitere Zeichnungen, Fotos oder Modelle. Kommission oder Verwaltung können ein Grabmalgesuch ablehnen, wenn es nicht dem aktuellen Reglement entspricht.

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